§. 60. Die christliche Kirche.
309
die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern ging verloren. Rom selbst wurde mehrere male erobert und ausgeplündert. (Teil Ii, §. 5).
Nomulus war Roms Gründer und erster König gewesen; ein Romulus Augustulus war der letzte weströmische Kaiser. Ihn stürzte Odoaker, ein Anführer deutscher Söldner, und bereitete dem weströmischen Reich 476 den Untergang, indem er eine germanische Herrschaft an seine Stelle setzte. Das oströmische Kaisertum erhielt sich länger; erst 1453 entrissen die vordringenden Türken dem letzten Konstantin sein Land und seine Hauptstadt.
§. 60. Die tfmftlmß üutfie.
Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert über v alle Provinzen des römischen Weltreichs verbreitet, und die Verfolgungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmählich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Kultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Predigt, zu dessen Führung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Ä l t e st e (Presbyter) bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben D iakonen (bei den Frauen Diakonissinnen) die Armen- und Krankenpflege, die jedoch auch an der Seelsorge teil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Ältesten die Leitung und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten übertragen und ihm der Titel Bischof beigelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermögens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. Zn der Folge entwickelte sich der geistliche Stand aus den Gemeindegliedern, und man unterschied in der Christenheit Klerus und Laien. Auch in dem Verhältnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegründet waren, allmählich ein Aufseherrecht über die übrigen erlangten; ihre Bischöfe erhoben sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz und übten dieses Amt durch Berufung der Bischöfe und Leitung der Versammlungen (Synoden) aus. Die angesehensten Bischöfe waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vorzüglich der zu Rom. Die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man ebenfalls zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch äußerlich durch Überein-
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254
Collatia — Columna.
für die Ruhe Italiens. Drei Kohorten waren von ihnen stets 511 Rom und zwar zuerst bei den Bürgern einquartiert (Suet. (Jet. 49.), bis Tibe-rtus ihnen auf Veranlassung des Sejan "an der Ringmauer Roms ein eigenes Lager anwies ca-stra praetoria Suet. Tib. 37. Sie bildeten nebst den equites praetoriani die kaiserliche Garde (vires et robur exercitus, Tac. liist. 1, 87. 2, 25.) und hatten außer höherem Range und Solde ,y Vorrecht von nur 16 Sdienftjähren (die Le-9ton§|oibaten 20 Jahre). Von Vitellins wurde diele Garde aufgelöst, weil sie für Otho gegen ihn gefochten hatte (das. 2, 67. Suet. Vit. 10 )- ba= für errichtete er 16 neue cobortes praetoriae (Tac. Inst 2, 93.) und 4 coli, urbanae anstatt der von August für die polizeiliche Sicherheit ornö bestimmten 3 cok. urbanae, die ebenfalls an dem Kriege gegen Vitellins theilgenommeii hatten 1 Dct|V 1, 89.). Augnstus hatte sie dem etwaigen praelectus urbi zur Verfügung gestellt. Später verschmolzen diese beiden Truppengattungen und gab es deren nur 14 Gehörten, bis Konstantin ö. Gr. diese Garde ganz aufhob und die castra praetona zerstörte, als den fortdauernden Sitz der stets wiederkehrenden Militärrevolutionen. os ®tabt 5 Millien östlich von Rom am
Unw, Wohnort des Tarquinins Collatinns wo S.tarquimns und seine Begleiter die Lueretia beim Spinnen trafen. Liv. 1, 38. 57.
Collatiiius s. Tarquinii.
Collegium (conleg. bis zu Augustus), eine Verbindung mehrerer Menschen, welche zusammen eine logen, juristische oder moralische Person ausmachen. Weiteren Umfang hat die Bedeutung von soclalitas; ordo und corpus sind spatere Namen nicht technischem Sinne wird gesagt collegium praetorum, tnbunorum u s. w., beim btefe sind unter steh Kollegen, bilben aber nicht eine Person Zu einem colleg. werben minbestens drei Mitglieder erfordert. — 1) Die ältesten römischen Korporationen waren religiöser Natur und für gewisse Culte eingeführt, z. B. sodales Tifcii, sodalitas germauorum Lnpercorum 11. a., wie überhaupt ctlle Gemein schaftlichkeit aus den sacris beruhte, solche Sodalitäten waren die für den Cult der vergötterten Kaiser errichteten sod. Augustales, Llaudiales^ Flaviales u. a. — 2) Uralt waren auch die Handwerkerinnungen, collegia opifi-Cum’ ^5.Iu. einer zahllosen Menge heranwuchsen.
- 3)^Jjülitftrif:che Korporationen, oder zur Feier von spielen vereinigt, wie coll. Germanornm Martensium, Iuvenum u. a. — 4) Coli te-
nuiornm, Leichencasseneollegien, welche ihren Mitgliedern nach deren Tode ein anständiges Begräbnis sichern wollten. - 5) Coll. in weiterem
(sinne sind die städtischen Kommunen (civitates mumcipia, coloniae) und der Staat selbst —' Die mnere Einrichtung und Verfassung der Kollegien war sehr ähnlich, z. V, in Beziehuua aus gemeinsames Vermögen, Vorsteher, Begründung und Auflösung, Privilegien u. s. w. Die meisten Korporationen vereinigten sich an bestimmten
iew äu seitlichen Mahlzeiten und blieben auch nach dem^obe vereinigt, inbem sie gemeinsame Begrabmtzplätze hatten.
Collma s. Tribus. Colllna porta s Roma, 5.
Collis liortörum s. Roma, 11.
Colonia. I. Unter den sehr vielen mit biesem tarnen bezeichneten Stävteanlagen ist besonbers zu nennen Colonia Agrippina oder Agrippinen-sis am Rhenus (j. Köln am Rhein). Früher eine etabt der Ubier (oppidum Ubiorum Tue ann. 1 36 ), würde sie 50 n. K. aus Betrieb der Gemahlin des Kaisers Klaubius, Agrippina bic hier geboren war, colonisirt und nach ihr be-nannt, erhielt das ins Italicuni und hob sich ?u einer bebeutenben Größe und Blüte. Tac. hist.
1 ’ 7^Ö. 56. — Ii. s. Klriqovilcc. sn> V rnu1 ’ .ober Durchschlag, gewöhnlich von Metall, mit kleinen Löchern versehen und zum Klaien der Flüssigkeiten, besonders des Weines angewandt. '
Kolumbarium, 1) Taubenhaus, 2) das Innere der Grabgewölbe, welche mit ihren vielen Nischen L0c11 ec^> solia) den Taubenhäusern nicht nn-ähnlich waren, s. Sepnlcrum, 6.
3unius Moderatus, geb. zu Gades, Zeitgenosse des Seneea, lebte unter Nero, hielt sich eine Zeit lang als Tribun in ehrien auf und starb wahrscheinlich zu Tarent, eeut Werk Über die Oekouomie (de re rustica) tn 12 Büchern (barunter das 10., über den Gartenbau , in Nachahmung des Vergil in Hexametern), um 62 geschrieben und einem gewissen P.
.ins gewidmet, ist in einer schmuckreich rheto-nftrenben, aber fließenden Sprache mit Geist und Linstcht abgefaßt. Außerdem haben wir noch von ihm, vielleicht ans einem früher geschriebenen aber verloren gegangenen ökonomischen Werke in 4 Büchern, eine Abhandlung über Baumzucht, de arbonbus. Ausgg. in den Scriptores rei rüst. von xy. M. Gegner und I. G. Schneider.
, olurnua, griech. avrßrj ober arvlog, auch mcov eine Säule ursprünglich nur zum Nutzen, eine stütze ober eine Säule zum Tragen eines Faches, anfangs wol aus Baumstämmen ober unbehauenen Steinblöcken, die erst allmählich eine edlere Gestalt bekamen. Sie fanden ihre Anwendung in jedem Hanse und Tempel, ba die Säulenhalle ein wesentlicher Theil berfelben war, und daher überhaupt in allen Gebäuben, aber auch auf Arabern und überhaupt bei Monumenten
Parthenon zu Athen.
(vgl- Hans, Templum, Sepnlcrum). Uii-terfchieben würden in Griechenland brei Säulen-orönungen, die dorische, die ionische und die korinthische. — Die dorische und ionische treten fast gleichzeitig auf, und dorisch wurde der ältere Baustil, obschon er anfangs gerade in nichtbori-icheu Staaten wie in Athen geblüht zu haben
^
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Extrahierte Ortsnamen: Italiens Rom Roms Rom Tarquinins_Collatinns Beziehuua Rhenus Rhein Italicuni Taubenhaus Tarent Athen Griechenland Athen
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Extrahierte Ortsnamen: Christentum Afrika Mauretanien Thebais Mailand Mailand
28 Geschichte der Griechen und Macedoner.
Fast jede Stadt und jede Insel hatte ihren König; die Könige nennt Homer die Hirten der Völker.
In hohem Ansehen stand bei den alten Griechen das Gastrecht. Sobald ein Fremdimg im Hause erschien, sprach er einen Segenswunsch der die Familie, in die er eingekehrt war. Dann wurde er gastlich be-wirtet; neben dem Hausherrn war sein Ehrensitz. Erst nachdem er sich mit Speise und Trank erquickt hatte, fragte man ihn nach Namen. Stand, Heimat und Zweck seiner Reise. War er der Hilfe bedrftig, so wurde sie ihm gewhrt. Mit angemessenen Geschenken entlie man ihn. Zeus selbst, der hchste Gott, galt als Beschtzer des Gastrechtes. Sei uns der Gastliche gewogen." lt Schiller den Snger Jbykns sagen. ..der von dem Fremdling wehrt die Schmach."
Erster Zeitraum. Von der dorischen Wanderung bis zu den Verserkriegen.
1. Die Spartaner.
a) Die Zeit vor Lykurg. Der mchtigste Staat des Peloponnes war Sparta. Die Bevlkerung zerfiel in drei Klassen. Die erste wurde gebildet von den Dorern. Diese hatten das Land während der sogenannten dorischen Wanderung erobert und unter ihre einzelnen Familien in 9000 gleiche Teile verteilt. Sie waren das herrschende Volk, die Spartaner im engern Sinne.
Zur zweiten Klasse gehrten die ursprnglichen Einwohner des Landes, die den einwandernden Dorern keinen Widerstand entgegengesetzt hatten. Ihnen wurde dasjenige Ackerland zugewiesen, das um die Besitzungen der Spartaner herumlag. Deshalb* heien sie Umwohner, oder mit dem griechischen Namen Perioiken. Es waren 30000 solcher Familien zurckgeblieben, und unter diese war das von den Spartanern nicht besetzte Land zu gleichen Teilen verteilt worden. Die Perioiken waren freie Brger. Sie bezahlten Steuern und nahmen an den Kriegen der Spartaner teil, aber zu den hheren mtern wurden sie nicht zu-gelassen. Sie hatten alle Pflichten, aber nicht alle Rechte der Spartaner. In ihrer Hand lag vorwiegend der Handel und die Gewerbthtigkeit.
Die Heloten bildeten die dritte Klasse. Auch sie gehrten zu den ur-sprnglichen Einwohnern des Landes; aber sie hatten sich den einwandernden Dorern mit den Waffen widersetzt und waren besiegt worden. Deshalb waren sie Sklaven geworden, hatten aber im ganzen ein sorgloses Leben. Die Spartaner wiesen ihnen von ihren eigenen Lndereien Grund-stcke an. Diese muten sie bebauen und dursten sich ein Huschen darauf errichten. Von der Ernte hatten sie einen bestimmten Teil an ihre Herren abzuliefern; der Rest gehrte ihnen. Ein Amt konnten sie nicht bekleiden.
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502
endlich solche Geister, welche, selbst friedlich und selig, auch ihren
Nachkommen Segen und Heil bereiten (Lares). — Die ersten 170
Jahre der Stadt hatten die Römer keine Bildnisse von ihren Göttern.
Die kirchliche Wenn König Numa als der Begründer der kirchlichen Verfas-
Derfaffung. surlg genannt wird, so deutet dies wenigstens darauf hin, daß diese
Verfassung uralt gewesen sei und unter sabinischem Einflüsse sich
ausgebildet habe. Die kirchliche Verfassung war bei den Römern
musterhaft, indem Staat und Kirche, als gleich unentbehrliche Organe
eines und desselben Gemeindelebens, durch eine weise Ausgleichung
ihrer beiderseitigen Macht und Wirksamkeit sich völlig im Gleichge-
wicht erhielten. Die oberste Staatsbehörde (früher der König, später
der Senat), war zugleich auch oberste Kirchenbehörde. Unter dieser stand
aber ein eigenes Priesterkollegium an der Spitze aller kirchlichen Ange-
legenheiten und aller übrigen Priesterthümer. Die Priester bildetennicht
in der Weise einen abgesonderten Stand, daß sie den Civil-Beamten
schroff gegenüber standen, sondern ein Priester konnte, soweit er da-
durch in seinen priesterlichen Funktionen nicht gehindert wurde, zu-
gleich ein Civil- oder militärisches Amt bekleiden. Auch galten die
Priester den Magistraten gegenüber als Private, welche kein Im-
perium haben. Daneben aber genossen sie nicht nur im öffentlichen
Leben vielfacher Auszeichnungen, sondern halten auch einen gesetzlich
festgestellten, sehr bedeutenden Einfluß auf die Verwaltung des
Staates, insofern alle Staatshandlungen von der Religion geleitet
werden sollten; sie waren in ihrem Wirkungskreise keiner bürger-
lichen Behörde verantwortlich und brauchten auch ihrerseits bei kirch-
lichen Handlungen auf die Unterschiede der bürgerlichen Stellungen
keine Rücksicht zu nehmen. Die priesterlichen Stellen wurden tbeils
vom Könige, später vom Pontifex Maximus, theils durch Kooptation
oder Wahl von Seiten des zu ergänzenden Kollegiums besetzt. Der
Gewählte mußte durch Inauguration in sein Amt eingeweiht wer-
den, welches er, wenn er sich nicht eines Verbrechens schuldig machte,
lebenslänglich bekleidete. Die Priester waren unabsetzbar und gin-
gen zum Theil nicht einmal im Exil ihrer Würde verlustig. Meh-
rere Priesterämter konnten in einer Person vereinigt werden. Aber
Verwandte wurden in einem und demselben Priesterkollegiunk nicht
geduldet. Nur Patricier konnten priesterliche Aemter bekleiden, und
nur Männer von persönlicher Würde wurden dazu gewählt. Für
die Bedürfnisse der Kirche und ihrer Diener war durch Ueberwei-
sung von Ländereien und anderer Einkünfte gut gesorgt.^
Die Leitung des gesammten Kultus und die Sorge für die
fortwährende Erhaltung und genaue Beobachtung aller einmal ein-
geführten religiösen Gebräuche hatte das Kollegium der Pontifices.
Es bestand aus vier Pontifices und dem Pontifex Maximus, dem
Vorsteher des Kollegiums. Die. Rechte und Pflichten der Pontifices
waren in eigenen Gesetzbüchern aufgezeichnet. Da die Pontifices
auch dafür zu sorgen hatten, daß jede Feier an ihrem richtigen Tage
stattfand, und da durch die Sacra, welche auf jeden Tag fielen, der-
selbe bald eine günstige bald eine ungünstige Bedeutung erhielt, so
gehörte auch die Anordnung des Kalenders zu ihren Befugnissen.
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649
zum Kaiser ernannt. Ferner nahm auch Maximian den Purpur
wieder, stellte sich an die Spitze seiner früheren Soldaten, zwang
Severus in Ravenna zur Ergebung und ließ ihn später töden.
Endlich ernannte aber auch Galerius noch einen Kaiser, den Lici-
nius. Es herrschten also sechs Kaiser, nämlich Maximian, Ga-
lerius, Maximin, Maxentius, Konstantin und Licinius,
und zu diesen kam noch ein siebenter, Alexander, der sich in Af-
rika zum Herrscher auswarf, aber von Maxentius wieder gestürzt
wurde. Maximian wurde in Massilia 310 getödet; Galerius starb
311; Maxentius wurde 312 von Konstantin in der Nähe von Rom
geschlagen und fand seinen Tod in der Tiber; Maximin starb 313
auf einem Kriegszuge gegen Licinius. Dieser und Konstantin theil-
ten 314 das Reich und hielten neun Jahre den Frieden. Aber 323'
brach zwischen ihnen ein Krieg aus, Licinius unterlag, mußte sich erge-
den und ward hingerichtet. So hatte endlich Konstantin die
Alleinherrschaft erlangt und behauptete sie bis zu seinem Tode 337.
Konstantin verlegte seine Residenz nach Byzanz, welches er Neu-
Nom nannte, welches aber allmälig den Namen Constantinopel er-
hielt. Durch die Verlegung des kaiserlichen Sitzes nach Byzanz
wurde die spätere Trennung des Reiches in zwei Hälften vorbereitet.
Das Reich wurde in vier Provinzen, den Orient, Jllyrien, Italien
und Gallien, diese in Präfecturen, und jede Präfectur in eine An-
zahl Diöcesen eingetheilt. Es wurde eine strenge Rangordnung
festgestellt und die Hofämter über alle anderen erhoben; die Civil-
und Militärämter wurden streng getrennt, das Heer neu organisirt
und ein neues, drückendes Abaabensystem eingeführt. Das Wich-
tigste, was Konstantin that, war die Erhebung der christlichen Re-
ligion zur Staatsreligion. Seit seinem Zuge gegen Maxentius neigte
er sich mehr und mehr zum Christenthum hin und schon 312 erließ
er ein allgemeines Toleranzedict und erläuterte dies 313 dahin, daß
Jedem der Uebertrilt zum Christenthum gestattet sei. Seit seinem
Siege über Licinius 324 erkannte er die christliche Religion als
Staatsreligion an und verbot gegen das Ende seiner Regierung die
öffentlichen Opfer. Er selbst blieb jedoch ein Katechumene und em-
pfing erst kurz vor seinem Tode die Taufe. Es wird im folgenden
Bande von der Entwickelung der christlichen Kirche ausführlicher
gesprochen werden, und wir erwähnen deshalb hier nur, daß schon
zu Konstantins Zeit eine große Spaltung in der Kirche eintrat.
Der Presbyter Arius zu Alexandrien behauptete, Christus sei nicht
gleichen, sondern nur ähnlichen Wesens mit dem Vater. Der Bischof
Alexander trat dieser Ansicht entgegen, und es entsprang daraus
ein sehr heftiger Streit, zu dessen Beilegung Konstantin 325 eine
allgemeine Versammlung der Bischöfe, das erste ökumenische Concil,
nach Nicäa berief. Hier wurde die Lehre des Arius verworfen.
Konstantin hatte angeordnet, daß seine drei Söhne, Constan-
tinus, Konstantius und Constans, und seine beiden Neffen, Dalma-
tius und Hannibalianus, das Reich unter sich theilen sollten. Con-
stanlius ließ aber seine beiden Vettern töden, und die drei Brüder
theilten das Reich. Constantinus wurde aber 340 im Kampfe ge-
gen seinen Bruder Constans erschlagen, und Constans 350 von dem
Befehlshaber seiner Leibwache Magnentius getödet. Nachdem dieser
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Extrahierte Personennamen: Maximian Maximin Konstantin Alexander Alexander Maximian Konstantin Maximin Konstantin_theil- Konstantin Konstantin Arius Christus Alexander Alexander Konstantin Konstantin Magnentius
63
Auch Buddha erkannte die Kasten, welche die Grundlage des
indischen Staates bildeten, als bestehend an und erklärte ihren Ur-
sprung aus der Lehre von den Belohnungen und Strafen für frühere
Handlungen. Er nahm aber Menschen aus allen Kasten ohne Un-
terschied als Anhänger an und ertheilte ihnen ihren Rang nach ih-
rem Alter und ihrer Würde. Er machte dadurch alle Menschen
unter sich gleich und legte also den Grund zu einer Abschaffung der
Kasten und griff dadurch die Grundlage der brahmanischen Herr-
schaft an. Den Brahmanen galt als höchste Tugend die Beobach-
tung der Ceremonien und Satzungen, durch welche ihr ganzes Le-
den geregelt war, als wichtigste Thätigkeit die Beschäftigung mit
ihrer Theologie, Philosophie und Mythologie; sie kümmerten sich
nur um die Angelegenheiten ihrer Kaste. Buddha's Zweck war hin-
gegen alle Menschen zu retten und sie von der Weltlichkeit zur
Tugend zu führen. Der brahmanische Büßer suchte durch seine Ent-
sagungen und Kasteiungen nur für sich eine Stelle in einem der
verschiedenen Götterhimmel zu erlangen, während der buddhistische
sich die Würde eines Buddha zu erwerben bezweckte, durch welche
er allen Menschen Heil zu bringen vermochte.
Buddha erkannte keine Götter an und gab sich selbst nur für
einen Menschen aus, obwohl für einen besonders begabten. Er legte
das Hauptgewicht auf die Ausübung der Tugend und schrieb der
Beobachtung der Ceremonien nur einen sehr geringen Werth zu.
Der Buddhismus konnte sich aber von der indischen Mythologie
nicht frei erhalten, und allmälig wurden alle brahmanischen Götter
in die buddhistische Religion aufgenommen, aber dem Buddha un-
tergeordnet.
Die Disciplin der Buddhisten wurde früh geregelt, und die
buddhistische Geistlichkeit erhielt eine feste Gliederung, in welcher die
verschiedenen Grade der Würde nach dem Alter, der Tugend und
Erkenntniß bestimmt waren. Diese Einrichtung wurde zuerst da-
durch hervorgerufen, daß die Bhixu nach der Regenzeit zusammen-
kamen und eine Versammlung bildeten, in welcher sie sich über ihre
Angelegenheiten besprachen. In dieser Versammlung war die Stel-
lung der Theilnehmer genau bestimmt. Die Gliederung der bud-
dhistischen Hierarchie wurde aber auch ferner durch das Zusammen-
leben in Klöstern und durch das nothwendige Zusammenhalten gegen
ihre Widersacher befördert. Der Aufnahme in den geistlichen Orden
geht der Unterricht vorher; dann erhält der Novize die Weihe,
welche erst im zwanzigsten Lebensjahre ertheilt werden darf. Der Bud-
dhist erhält dann den Namen Bhixu. Anfangs waren die Klöster,
die Vihara, Orte, in welchen die Bhixu nach Ablauf der Regenzeit
zusammenkamen, um bei dem Unterrichte ihres Meisters gegenwärtig
zu sein und wo reisende Geistliche eine Wohnung fanden. Bald
jedoch blieben die Mitglieder dem Kloster für immer treu. Die
Versammlungen der Buddhisten mußten das Bewußtsein ihrer Ein-
heit bei ihnen erhalten und kräftigen. Die Lehre von der Seelen-
wanderung, nach welcher die guten Handlungen in dem nächsten
Leben belohnt, die schlechten bestraft und nach dem Verhältnisse bei-
der die Zustände bei der nächsten Geburt bestimmt werden, war den
Buddhisten und Brahmanen gemeinschaftlich. Das brahmanische
TM Hauptwörter (50): [T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
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129
Kenntniß der ägyptischen Einrichtungen bei der Entwerfung des
Kriegsplanes von großem Nutzen. Psammenit, der Sohn des Amasis,
war bereits sechs Monate nach dem Tode seines Vaters ein Gefan-
gener des persischen Königs. Psammenit wurde bei Pelusium, wo
er ein Lager aufgeschlagen hatte, in einer blutigen Schlacht nach
einem hartnäckigen Kampfe geschlagen, zog sich mit seinem Heere
nach Memphis und gerieth hier, nach Eroberung der Stadt, mit
seinem Heere in persische Gefangenschaft 525 v. Chr.
Bis zur Unterwerfung unter Alexander den Großen blieb
Aegypten eine persische Provinz, und nach Alexanders Tode hatte
es bis zur Unterwerfung unter die Herrschaft der Römer eigene
Könige. Die eigenthümliche uralte Bildung dieses Landes erhielt
sich zwar auch unter persischer Herrschaft und noch lange nachher,
sie hatte aber ihre frühere Bedeutung verloren und war nur eine
für die Geschichte merkwürdige Mumie.
Die Grundlage der ägyptischen Einrichtungen war die Einthei-
lung des Volkes in Kasten, welche wenigstens theilweise durch Ein-
wanderungen fremder Stämme entstanden waren. Es gab wahr-
scheinlich nur vier Kasten, welche wieder in Unterabtheilungen zer-
fielen; doch.stimmen die Nachrichten hierüber nicht ganz überein.
Die Verschiedenheit der Angaben betrifft nur die unteren Kasten;
denn allgemein werden die Priester und die Krieger als die ersten
und als besondere Kasten angeführt. Die angesehenste und einfluß-
reichste Kaste war die der Priester, welche durch ihren überwiegen-
den Einfluß das ganze Volk beherrschte. Der Beruf der Priester
umfaßte nicht nur den Dienst der Götter und den Besitz der Neli-
gionsgeheimnisse, sondern alle höhere wissenschaftliche und künstleri-
sche Bildung. Die Priester waren die Aerzte, Baumeister, Richter,
Räthe des Königs und die obersten Beamten. Der Oberprieste.r
war nach dem Könige die angesehenste Person im Lande. Die Mit-
glieder der Priesterkaste zerfielen nach den verschiedenen Gottheiten
und ihren besonderen Beschäftigungen in viele Abtheilungen. Jeder
Priester mußte in dem Dienste eines Gottes sein, das heißt, er
mußte zu einem Tempel gehören. Die Zahl der Priester für die-
sen oder jenen Gott war nicht bestimmt, weil die Priesterschaft in
den Familien forterbte, und diese bald mehr, bald weniger zahlreich
waren. Auch gab es für die Priester verschiedene Erkenntnißstufen
der geheimen Religionslehren, und zu der höchsten Erkenntniß ge-
langten nur wenige. Von Mitgliedern anderer Kasten wurde nur
der König bei seiner Thronbesteigung in die Religionsgeheimnisse
eingeweiht. Die bedeutendsten Schulen der Priester waren in The-
den, Memphis und Heliopolis. Den Priestern waren gewisse Pflich-
ten auferlegt; so wurde z. B. die größte Reinlichkeit von ihnen ge-
fordert, sie durften keine wollenen Stoffe tragen und mußten durch
häufiges Rastren alle Haare von ihrem Körper entfernen; sie muß-
ten enthaltsam sein in Speisen und Getränken, und die Vielweibe-
rei war ihnen untersagt. Die Priester der einzelnen Gottheiten
wohnten in den Tempelgebäuden. Die Priesterkaste hatte den ab-
gabenfreien Besitz großer Ländereien, welche den dritten Theil des
angebauten Bodens von Aegypten betragen haben sollen. Zu jedem
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Die Kasten.
TM Hauptwörter (50): [T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
TM Hauptwörter (100): [T14: [König Reich Alexander Perser Stadt Sohn Land Cyrus Babylon Syrien], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T3: [Lage Karte Land Europa Geographie Klima Größe Verhältnis Grenze Gliederung]]
TM Hauptwörter (200): [T85: [König Alexander Reich Sohn Perser Tod Syrien Darius Cyrus Provinz], T127: [Volk Sprache Land Zeit Sitte Kultur Bildung Geschichte Bewohner Stamm], T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt], T175: [Mensch Leben Natur Körper Seele Tier Thiere Arbeit Erde Pflanze], T154: [Meister Handwerker Geselle Arbeit Lehrling Handwerk Arbeiter Jahr Kaufleute Stadt]]
Extrahierte Personennamen: Alexander Alexander Alexanders