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1. Geschichte des Altertums - S. 309

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 60. Die christliche Kirche. 309 die Dauer nicht zu widerstehen vermochte. Eine Provinz nach der andern ging verloren. Rom selbst wurde mehrere male erobert und ausgeplündert. (Teil Ii, §. 5). Nomulus war Roms Gründer und erster König gewesen; ein Romulus Augustulus war der letzte weströmische Kaiser. Ihn stürzte Odoaker, ein Anführer deutscher Söldner, und bereitete dem weströmischen Reich 476 den Untergang, indem er eine germanische Herrschaft an seine Stelle setzte. Das oströmische Kaisertum erhielt sich länger; erst 1453 entrissen die vordringenden Türken dem letzten Konstantin sein Land und seine Hauptstadt. §. 60. Die tfmftlmß üutfie. Das Christentum hatte sich schon im ersten Jahrhundert über v alle Provinzen des römischen Weltreichs verbreitet, und die Verfolgungen trugen nur zur Vermehrung der christlichen Gemeinden bei. Wie sie an Zahl zunahmen, so befestigte sich allmählich auch die Kirche in Lehre, Verfassung und Gottesdienst (Kultus). Schon bei den ersten Gemeinden bestand das Amt des Wortes oder der Predigt, zu dessen Führung von den Aposteln unter Beirat der Gemeinden Ä l t e st e (Presbyter) bestellt und durch Handauflegen geweiht wurden. Neben ihnen besorgten sieben D iakonen (bei den Frauen Diakonissinnen) die Armen- und Krankenpflege, die jedoch auch an der Seelsorge teil nahmen und ebenfalls geweiht wurden. Bald wurde einem der Ältesten die Leitung und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten übertragen und ihm der Titel Bischof beigelegt. Da demselben die Handhabung der Kirchenzucht und die Verwaltung des Gemeindevermögens oblag, so stieg seine Macht in kurzer Zeit bedeutend. Zn der Folge entwickelte sich der geistliche Stand aus den Gemeindegliedern, und man unterschied in der Christenheit Klerus und Laien. Auch in dem Verhältnis der Gemeinden zu einander bildete sich ein Unterschied aus, indem diejenigen, welche besonderes Ansehen genossen, oder von denen andere gegründet waren, allmählich ein Aufseherrecht über die übrigen erlangten; ihre Bischöfe erhoben sich zu Oberhirten der Gemeinden einer Provinz und übten dieses Amt durch Berufung der Bischöfe und Leitung der Versammlungen (Synoden) aus. Die angesehensten Bischöfe waren die zu Jerusalem, Antiochia, Alexandria und vorzüglich der zu Rom. Die Einheit in der Lehre der Kirche suchte man ebenfalls zu wahren und den Begriff der einen allgemeinen (katholischen) Kirche auch äußerlich durch Überein-

2. Das Altertum - S. 98

1907 - Leipzig : Voigtländer
98 Geschichte der Römer. aus. Das Volk hielt die Christen für Gottesleugner und Menschenfeinde, der Obrigkeit galten sie als staatsgefährlich, vorkommende Notstände und Unglücksfälle wurden ihnen zur Last gelegt. Huf grausame Weise nahm man vielen das Leben. Die heftigsten Verfolgungen fanden unter Nero,Trojan,Ittarcrurel, Decius und Diocletian statt. Doch „das Blut der Märtyrer wurde der Same der Kirche". Verfassung 3. Kirchenverfassung. Die Verfassung der ersten Christengemeinden wurde durch die Rpostel bestimmt; sie setzten Älteste (Presbyter) als Leiter der Gemeinden, Diakonen (Helfer) als Pfleger der Armen und Kranken ein. 3n der nachapostolischen Zeit schlossen sich die Kirchenbeamten zu einem Stande, dem Klerus, zusammen, der sich von den übrigen Gemeindegliedern, den Laien, immer mehr absonderte. Die erste Stelle im Klerus nahmen die Bischöfe (Rufseher) ein; unter ihnen erlangten die Bischöfe der größeren Städte den Vorrang. Lehre 4. Oie christliche Lehre. Die Grundlage der christlichen Lehre bildete die predigt derrpoftel vondhriftus, dem Heilande. Die Schriften der Evangelisten und Rpostel wurden im Neuen Testament vereinigt. Rus Christi Taufbefehl (Matth. 28,19) entstand das „ap ostolische" Be&enntnis Glaubensbekenntnis, das die christlichen hauptlehren zusammenfaßt. 5. Gottesdienst. Die Rnhänger Christi betrachteten sich zuerst noch als Juden und lösten sich erst allmählich von diesen los. heilige ©rte a) Heilige Orte. Die Christen hielten ihren Gottesdienst anfangs im Cempel zu Jerusalem oder in den Synagogen at). Rußerdem kamen sie in geeigneten Häusern der Gemeindemitglieder zusammen; gern wählten sie hierzu die Basiliken, d. h. die Festsäle, die sich hier und da in den Gärten der Reichen erhoben. Ruch fanden Gottesdienste an den Gräbern der Märtyrer statt, so in den Katakomben Roms, h-ilige b) Heilige Zeiten. Die ersten Christen feierten mit den Juden den Sabbat, hatten aber außerdem besondere Versammlungen am Sonntag, dem Ruferstehungstage des Herrn. Sie feierten auch (D ftern und Pfingsten mit den Juden, legten aber diesen Festen christliche Bedeutung bei. — Nach der Scheidung des Christentums vom Iudentume trat an die Stelle des Sabbats die Sonntagsfeier. Ruch wurden die Todestage dermärtyrer zu Festtagen erhoben. Erst seit dem vierten Jahrhundert feierte man das weihnachtsfest an Stelle des heidnischen „Geburtstages der unbesiegten Sonne". , heilige c) Heilige Handlungen. Der Gottesdienst bestand zuerst aus handlangen^^ Rbendgottesdienst. Der Frühgottesdienjt setzte sich aus Gesang, Vorlesung und Erklärung heiliger Schriften und Gebet zusammen ; derrbendgottesdienst umfaßte die Rbendmahlsfeier, der ein Liebes-

3. Das Altertum - S. 101

1907 - Leipzig : Voigtländer
§65. Mtchristliche Kunst. 101 dauerte fort; es gab von nun an ein oströmisches (griechisches) und ein weströmisches Reich. Das oströmische Reich bestand noch bis zum Jahre 1453. Das weströmische Reich erlag den Stürmen der Völker- Untergang manberung; sein letzter Kaiser Römulus Hugüftus wurde von römische Gdoäker, dem Anführer deutscher Soldtruppen, entthront, 476. § 65. Die älteste Kunst der Christen. 1. Die Baukunst. Ris nach Beendigung der Verfolgungen die Christen sich besondere Versammlungshäuser, Kirchen, erbauen durften, dienten ihnen als Muster die Festsäle oder Basiliken, deren Einrichtung sich für ihre Gottesdienste als zweckmäßig erwiesen hatte. So entstand die altchristliche Kirche oder Basilika. Sie hatte die Form eines Baiuma länglichen, von Westen nach Osten gerichteten Rechteckes und gliederte sich in drei Teile: 1. vor der eigentlichen Kirche lag ein von Säulengängen um- vorin gebener vorhof mit einem Brunnen in der Mitte. Rn Stelle dieses offenen Vorhofes trat oft eine bedeckte Vorhalle. 2. Nun folgte das Gemeindehaus, durch Säulenreihen in 3—5 ©emembe* „Schiffe" geteilt, von denen das mittlere breiter und höher war I,nus und in seinen wänden kleine Rundbogenfenster hatte. Das Gemeindehaus war flach gedeckt oder gegen den Dachstuhl hin offen. 3. (Ein halbkreisförmiger Raum, die Rpsis (Rundung, Wölbung) apfis bildete den Rbschluß des Mittelschiffes, hier stand der Ritar, ursprünglich ein einfacher Tisch über dem Grab (Krypta) eines Märtyrers. Dahinter stand der Stuhl (cathedra) des Bischofs, zu beiden Seiten davon die Sitze des übrigen Klerus. Durch Schranken (cancelli) war die Rednerbühne (Kanzel) vom Kan3ei Gemeindehaus abgesondert. Rls die Zahl der Geistlichen wuchs, wurde zwischen Rpsis und Gemeindehaus noch ein Quer schiff eingefügt. Das aum-tötff Äußere der Basilika war schlicht. Glockentürme wurden erst im Laufe ©io*en= der Seit üblich und dann für sich stehend neben der Kirche errichtet. So war die Basilika ein „Innenbau" für die Bedürfnisse des christlichen Gottesdienstes; sie wurde die Grundform der kirchlichen Baukunst. Besonders zahlreiche Basiliken sind in Rom erhalten; besonders altertümlich ist die Klemenskirche (2. Teil, Tafel V, 2—3). Neben den langhingestreckten Basiliken wurden seit 400 auch Rundkirchen m i t Nundkn-chen Kuppeldach gebaut, zuerst nur als Grabkapellen und Tauf Kirchen

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 254

1877 - Leipzig : Teubner
254 Collatia — Columna. für die Ruhe Italiens. Drei Kohorten waren von ihnen stets 511 Rom und zwar zuerst bei den Bürgern einquartiert (Suet. (Jet. 49.), bis Tibe-rtus ihnen auf Veranlassung des Sejan "an der Ringmauer Roms ein eigenes Lager anwies ca-stra praetoria Suet. Tib. 37. Sie bildeten nebst den equites praetoriani die kaiserliche Garde (vires et robur exercitus, Tac. liist. 1, 87. 2, 25.) und hatten außer höherem Range und Solde ,y Vorrecht von nur 16 Sdienftjähren (die Le-9ton§|oibaten 20 Jahre). Von Vitellins wurde diele Garde aufgelöst, weil sie für Otho gegen ihn gefochten hatte (das. 2, 67. Suet. Vit. 10 )- ba= für errichtete er 16 neue cobortes praetoriae (Tac. Inst 2, 93.) und 4 coli, urbanae anstatt der von August für die polizeiliche Sicherheit ornö bestimmten 3 cok. urbanae, die ebenfalls an dem Kriege gegen Vitellins theilgenommeii hatten 1 Dct|V 1, 89.). Augnstus hatte sie dem etwaigen praelectus urbi zur Verfügung gestellt. Später verschmolzen diese beiden Truppengattungen und gab es deren nur 14 Gehörten, bis Konstantin ö. Gr. diese Garde ganz aufhob und die castra praetona zerstörte, als den fortdauernden Sitz der stets wiederkehrenden Militärrevolutionen. os ®tabt 5 Millien östlich von Rom am Unw, Wohnort des Tarquinins Collatinns wo S.tarquimns und seine Begleiter die Lueretia beim Spinnen trafen. Liv. 1, 38. 57. Collatiiius s. Tarquinii. Collegium (conleg. bis zu Augustus), eine Verbindung mehrerer Menschen, welche zusammen eine logen, juristische oder moralische Person ausmachen. Weiteren Umfang hat die Bedeutung von soclalitas; ordo und corpus sind spatere Namen nicht technischem Sinne wird gesagt collegium praetorum, tnbunorum u s. w., beim btefe sind unter steh Kollegen, bilben aber nicht eine Person Zu einem colleg. werben minbestens drei Mitglieder erfordert. — 1) Die ältesten römischen Korporationen waren religiöser Natur und für gewisse Culte eingeführt, z. B. sodales Tifcii, sodalitas germauorum Lnpercorum 11. a., wie überhaupt ctlle Gemein schaftlichkeit aus den sacris beruhte, solche Sodalitäten waren die für den Cult der vergötterten Kaiser errichteten sod. Augustales, Llaudiales^ Flaviales u. a. — 2) Uralt waren auch die Handwerkerinnungen, collegia opifi-Cum’ ^5.Iu. einer zahllosen Menge heranwuchsen. - 3)^Jjülitftrif:che Korporationen, oder zur Feier von spielen vereinigt, wie coll. Germanornm Martensium, Iuvenum u. a. — 4) Coli te- nuiornm, Leichencasseneollegien, welche ihren Mitgliedern nach deren Tode ein anständiges Begräbnis sichern wollten. - 5) Coll. in weiterem (sinne sind die städtischen Kommunen (civitates mumcipia, coloniae) und der Staat selbst —' Die mnere Einrichtung und Verfassung der Kollegien war sehr ähnlich, z. V, in Beziehuua aus gemeinsames Vermögen, Vorsteher, Begründung und Auflösung, Privilegien u. s. w. Die meisten Korporationen vereinigten sich an bestimmten iew äu seitlichen Mahlzeiten und blieben auch nach dem^obe vereinigt, inbem sie gemeinsame Begrabmtzplätze hatten. Collma s. Tribus. Colllna porta s Roma, 5. Collis liortörum s. Roma, 11. Colonia. I. Unter den sehr vielen mit biesem tarnen bezeichneten Stävteanlagen ist besonbers zu nennen Colonia Agrippina oder Agrippinen-sis am Rhenus (j. Köln am Rhein). Früher eine etabt der Ubier (oppidum Ubiorum Tue ann. 1 36 ), würde sie 50 n. K. aus Betrieb der Gemahlin des Kaisers Klaubius, Agrippina bic hier geboren war, colonisirt und nach ihr be-nannt, erhielt das ins Italicuni und hob sich ?u einer bebeutenben Größe und Blüte. Tac. hist. 1 ’ 7^Ö. 56. — Ii. s. Klriqovilcc. sn> V rnu1 ’ .ober Durchschlag, gewöhnlich von Metall, mit kleinen Löchern versehen und zum Klaien der Flüssigkeiten, besonders des Weines angewandt. ' Kolumbarium, 1) Taubenhaus, 2) das Innere der Grabgewölbe, welche mit ihren vielen Nischen L0c11 ec^> solia) den Taubenhäusern nicht nn-ähnlich waren, s. Sepnlcrum, 6. 3unius Moderatus, geb. zu Gades, Zeitgenosse des Seneea, lebte unter Nero, hielt sich eine Zeit lang als Tribun in ehrien auf und starb wahrscheinlich zu Tarent, eeut Werk Über die Oekouomie (de re rustica) tn 12 Büchern (barunter das 10., über den Gartenbau , in Nachahmung des Vergil in Hexametern), um 62 geschrieben und einem gewissen P. .ins gewidmet, ist in einer schmuckreich rheto-nftrenben, aber fließenden Sprache mit Geist und Linstcht abgefaßt. Außerdem haben wir noch von ihm, vielleicht ans einem früher geschriebenen aber verloren gegangenen ökonomischen Werke in 4 Büchern, eine Abhandlung über Baumzucht, de arbonbus. Ausgg. in den Scriptores rei rüst. von xy. M. Gegner und I. G. Schneider. , olurnua, griech. avrßrj ober arvlog, auch mcov eine Säule ursprünglich nur zum Nutzen, eine stütze ober eine Säule zum Tragen eines Faches, anfangs wol aus Baumstämmen ober unbehauenen Steinblöcken, die erst allmählich eine edlere Gestalt bekamen. Sie fanden ihre Anwendung in jedem Hanse und Tempel, ba die Säulenhalle ein wesentlicher Theil berfelben war, und daher überhaupt in allen Gebäuben, aber auch auf Arabern und überhaupt bei Monumenten Parthenon zu Athen. (vgl- Hans, Templum, Sepnlcrum). Uii-terfchieben würden in Griechenland brei Säulen-orönungen, die dorische, die ionische und die korinthische. — Die dorische und ionische treten fast gleichzeitig auf, und dorisch wurde der ältere Baustil, obschon er anfangs gerade in nichtbori-icheu Staaten wie in Athen geblüht zu haben ^

5. Die römische Kaiserzeit und die Germanen - S. 21

1915 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Das Christentum 21 Sie ordneten ferner an, daß diejenigen, die ein Ehrenamt bekleideten, desselben verlustig gehen, diejenigen aber, die in dienender Stellung sich befänden, falls sie bei ihrer Anhängerschaft an das Christentum beharr* ten, ihre Freiheit verlieren sollten. So lautete der erste gegen uns gerichtete (Erlaß. Bald darauf kamen andere Erlasse hinzu, die bestimmten, daß die Vorsteher der Gemeinden sämtlich an allen Orten zunächst in Fesseln gelegt und dann später auf jede weise zum ©pfern gezwungen werden sollten. Huf die ersten Erlasse folgte dann ein anderer, in dem befohlen wurde, die (Befangenen, die geopfert hätten, frei zu lassen, diejenigen dagegen, die sich weigerten, mit zahllosen Foltern zu zerfleischen, wie vermöchte wohl jemand die Menge der Märtyrer in den einzelnen Provinzen, besonders derer in Afrika, Mauretanien, Thebais und in Ägypten zu zählen? d) Edikt von Mailand (313). (Eusebios, Kirchengeschichte X 5. ... Als ich, der Kaiser Lonstantin, und ich, der Kaiser Licinius, glücklich in Mailand angekommen waren und alles, was zu Nutz und Frommen des Staates dient, in Erwägung zogen, da haben wir unter anderen uns allgemein nützlich scheinenden Erlassen, oder vielmehr vor allen anderen, zu verordnen geruht, was zur Verehrung und zum Dienst der Gottheit gehört, und zwar geht unsere Verordnung dahin, den Christen und alten anderen freie Wahl zu lassen, derjenigen Religion zu folgen, der immer sie wollen. Diesen unseren willen haben wir in der weise kund zu tun für nötig erachtet, daß unter gänzlicher Beseitigung sämtlicher Bestimmungen, die in unseren früheren Schreiben betreffs der Christen enthalten waren, auch alles, was zu hart und unserer Milde nicht entsprechend schien, aufgehoben werde, und daß hinfort frei und unbeirrt ein jeder, der den Wunsch hat, sich zur Religion der Christen zu bekennen, sich ohne jede Belästigung zu ihr bekennen darf. Da ferner, wie wir erkannt haben, die Christen nicht nur jene Stätten1, au denen sie zusammenzukommen pflegten, sondern auch noch andere besessen haben, die nicht (Eigentum einzelner von ihnen waren, sondern zu den Gerechtsamen ihrer ganzen Körperschaft, d. H. der christlichen Gemeinde, gehörten, so sollst du2 anordnen, daß alle diese, entsprechend dem von uns erlassenen Gesetze, ohne jeden Streit den Christen, d. H. einer jeden Körperschaft und Gemeinschaft unter ihnen, wiedergegeben werden. 1 Don deren Rückgabe ist vorher die Rebe. 1 Der Erlaß ist gerichtet an den praefectus praetorio (Gberstatthalter).

6. Die Völker des Altertums, Römer und Germanen bis zu Karl dem Großen - S. 28

1900 - Leipzig : Hirt
28 Geschichte der Griechen und Macedoner. Fast jede Stadt und jede Insel hatte ihren König; die Könige nennt Homer die Hirten der Völker. In hohem Ansehen stand bei den alten Griechen das Gastrecht. Sobald ein Fremdimg im Hause erschien, sprach er einen Segenswunsch der die Familie, in die er eingekehrt war. Dann wurde er gastlich be-wirtet; neben dem Hausherrn war sein Ehrensitz. Erst nachdem er sich mit Speise und Trank erquickt hatte, fragte man ihn nach Namen. Stand, Heimat und Zweck seiner Reise. War er der Hilfe bedrftig, so wurde sie ihm gewhrt. Mit angemessenen Geschenken entlie man ihn. Zeus selbst, der hchste Gott, galt als Beschtzer des Gastrechtes. Sei uns der Gastliche gewogen." lt Schiller den Snger Jbykns sagen. ..der von dem Fremdling wehrt die Schmach." Erster Zeitraum. Von der dorischen Wanderung bis zu den Verserkriegen. 1. Die Spartaner. a) Die Zeit vor Lykurg. Der mchtigste Staat des Peloponnes war Sparta. Die Bevlkerung zerfiel in drei Klassen. Die erste wurde gebildet von den Dorern. Diese hatten das Land während der sogenannten dorischen Wanderung erobert und unter ihre einzelnen Familien in 9000 gleiche Teile verteilt. Sie waren das herrschende Volk, die Spartaner im engern Sinne. Zur zweiten Klasse gehrten die ursprnglichen Einwohner des Landes, die den einwandernden Dorern keinen Widerstand entgegengesetzt hatten. Ihnen wurde dasjenige Ackerland zugewiesen, das um die Besitzungen der Spartaner herumlag. Deshalb* heien sie Umwohner, oder mit dem griechischen Namen Perioiken. Es waren 30000 solcher Familien zurckgeblieben, und unter diese war das von den Spartanern nicht besetzte Land zu gleichen Teilen verteilt worden. Die Perioiken waren freie Brger. Sie bezahlten Steuern und nahmen an den Kriegen der Spartaner teil, aber zu den hheren mtern wurden sie nicht zu-gelassen. Sie hatten alle Pflichten, aber nicht alle Rechte der Spartaner. In ihrer Hand lag vorwiegend der Handel und die Gewerbthtigkeit. Die Heloten bildeten die dritte Klasse. Auch sie gehrten zu den ur-sprnglichen Einwohnern des Landes; aber sie hatten sich den einwandernden Dorern mit den Waffen widersetzt und waren besiegt worden. Deshalb waren sie Sklaven geworden, hatten aber im ganzen ein sorgloses Leben. Die Spartaner wiesen ihnen von ihren eigenen Lndereien Grund-stcke an. Diese muten sie bebauen und dursten sich ein Huschen darauf errichten. Von der Ernte hatten sie einen bestimmten Teil an ihre Herren abzuliefern; der Rest gehrte ihnen. Ein Amt konnten sie nicht bekleiden.

7. Geschichte des Alterthums - S. 502

1852 - Weimar : Albrecht
502 endlich solche Geister, welche, selbst friedlich und selig, auch ihren Nachkommen Segen und Heil bereiten (Lares). — Die ersten 170 Jahre der Stadt hatten die Römer keine Bildnisse von ihren Göttern. Die kirchliche Wenn König Numa als der Begründer der kirchlichen Verfas- Derfaffung. surlg genannt wird, so deutet dies wenigstens darauf hin, daß diese Verfassung uralt gewesen sei und unter sabinischem Einflüsse sich ausgebildet habe. Die kirchliche Verfassung war bei den Römern musterhaft, indem Staat und Kirche, als gleich unentbehrliche Organe eines und desselben Gemeindelebens, durch eine weise Ausgleichung ihrer beiderseitigen Macht und Wirksamkeit sich völlig im Gleichge- wicht erhielten. Die oberste Staatsbehörde (früher der König, später der Senat), war zugleich auch oberste Kirchenbehörde. Unter dieser stand aber ein eigenes Priesterkollegium an der Spitze aller kirchlichen Ange- legenheiten und aller übrigen Priesterthümer. Die Priester bildetennicht in der Weise einen abgesonderten Stand, daß sie den Civil-Beamten schroff gegenüber standen, sondern ein Priester konnte, soweit er da- durch in seinen priesterlichen Funktionen nicht gehindert wurde, zu- gleich ein Civil- oder militärisches Amt bekleiden. Auch galten die Priester den Magistraten gegenüber als Private, welche kein Im- perium haben. Daneben aber genossen sie nicht nur im öffentlichen Leben vielfacher Auszeichnungen, sondern halten auch einen gesetzlich festgestellten, sehr bedeutenden Einfluß auf die Verwaltung des Staates, insofern alle Staatshandlungen von der Religion geleitet werden sollten; sie waren in ihrem Wirkungskreise keiner bürger- lichen Behörde verantwortlich und brauchten auch ihrerseits bei kirch- lichen Handlungen auf die Unterschiede der bürgerlichen Stellungen keine Rücksicht zu nehmen. Die priesterlichen Stellen wurden tbeils vom Könige, später vom Pontifex Maximus, theils durch Kooptation oder Wahl von Seiten des zu ergänzenden Kollegiums besetzt. Der Gewählte mußte durch Inauguration in sein Amt eingeweiht wer- den, welches er, wenn er sich nicht eines Verbrechens schuldig machte, lebenslänglich bekleidete. Die Priester waren unabsetzbar und gin- gen zum Theil nicht einmal im Exil ihrer Würde verlustig. Meh- rere Priesterämter konnten in einer Person vereinigt werden. Aber Verwandte wurden in einem und demselben Priesterkollegiunk nicht geduldet. Nur Patricier konnten priesterliche Aemter bekleiden, und nur Männer von persönlicher Würde wurden dazu gewählt. Für die Bedürfnisse der Kirche und ihrer Diener war durch Ueberwei- sung von Ländereien und anderer Einkünfte gut gesorgt.^ Die Leitung des gesammten Kultus und die Sorge für die fortwährende Erhaltung und genaue Beobachtung aller einmal ein- geführten religiösen Gebräuche hatte das Kollegium der Pontifices. Es bestand aus vier Pontifices und dem Pontifex Maximus, dem Vorsteher des Kollegiums. Die. Rechte und Pflichten der Pontifices waren in eigenen Gesetzbüchern aufgezeichnet. Da die Pontifices auch dafür zu sorgen hatten, daß jede Feier an ihrem richtigen Tage stattfand, und da durch die Sacra, welche auf jeden Tag fielen, der- selbe bald eine günstige bald eine ungünstige Bedeutung erhielt, so gehörte auch die Anordnung des Kalenders zu ihren Befugnissen.

8. Geschichte des Alterthums - S. 649

1852 - Weimar : Albrecht
649 zum Kaiser ernannt. Ferner nahm auch Maximian den Purpur wieder, stellte sich an die Spitze seiner früheren Soldaten, zwang Severus in Ravenna zur Ergebung und ließ ihn später töden. Endlich ernannte aber auch Galerius noch einen Kaiser, den Lici- nius. Es herrschten also sechs Kaiser, nämlich Maximian, Ga- lerius, Maximin, Maxentius, Konstantin und Licinius, und zu diesen kam noch ein siebenter, Alexander, der sich in Af- rika zum Herrscher auswarf, aber von Maxentius wieder gestürzt wurde. Maximian wurde in Massilia 310 getödet; Galerius starb 311; Maxentius wurde 312 von Konstantin in der Nähe von Rom geschlagen und fand seinen Tod in der Tiber; Maximin starb 313 auf einem Kriegszuge gegen Licinius. Dieser und Konstantin theil- ten 314 das Reich und hielten neun Jahre den Frieden. Aber 323' brach zwischen ihnen ein Krieg aus, Licinius unterlag, mußte sich erge- den und ward hingerichtet. So hatte endlich Konstantin die Alleinherrschaft erlangt und behauptete sie bis zu seinem Tode 337. Konstantin verlegte seine Residenz nach Byzanz, welches er Neu- Nom nannte, welches aber allmälig den Namen Constantinopel er- hielt. Durch die Verlegung des kaiserlichen Sitzes nach Byzanz wurde die spätere Trennung des Reiches in zwei Hälften vorbereitet. Das Reich wurde in vier Provinzen, den Orient, Jllyrien, Italien und Gallien, diese in Präfecturen, und jede Präfectur in eine An- zahl Diöcesen eingetheilt. Es wurde eine strenge Rangordnung festgestellt und die Hofämter über alle anderen erhoben; die Civil- und Militärämter wurden streng getrennt, das Heer neu organisirt und ein neues, drückendes Abaabensystem eingeführt. Das Wich- tigste, was Konstantin that, war die Erhebung der christlichen Re- ligion zur Staatsreligion. Seit seinem Zuge gegen Maxentius neigte er sich mehr und mehr zum Christenthum hin und schon 312 erließ er ein allgemeines Toleranzedict und erläuterte dies 313 dahin, daß Jedem der Uebertrilt zum Christenthum gestattet sei. Seit seinem Siege über Licinius 324 erkannte er die christliche Religion als Staatsreligion an und verbot gegen das Ende seiner Regierung die öffentlichen Opfer. Er selbst blieb jedoch ein Katechumene und em- pfing erst kurz vor seinem Tode die Taufe. Es wird im folgenden Bande von der Entwickelung der christlichen Kirche ausführlicher gesprochen werden, und wir erwähnen deshalb hier nur, daß schon zu Konstantins Zeit eine große Spaltung in der Kirche eintrat. Der Presbyter Arius zu Alexandrien behauptete, Christus sei nicht gleichen, sondern nur ähnlichen Wesens mit dem Vater. Der Bischof Alexander trat dieser Ansicht entgegen, und es entsprang daraus ein sehr heftiger Streit, zu dessen Beilegung Konstantin 325 eine allgemeine Versammlung der Bischöfe, das erste ökumenische Concil, nach Nicäa berief. Hier wurde die Lehre des Arius verworfen. Konstantin hatte angeordnet, daß seine drei Söhne, Constan- tinus, Konstantius und Constans, und seine beiden Neffen, Dalma- tius und Hannibalianus, das Reich unter sich theilen sollten. Con- stanlius ließ aber seine beiden Vettern töden, und die drei Brüder theilten das Reich. Constantinus wurde aber 340 im Kampfe ge- gen seinen Bruder Constans erschlagen, und Constans 350 von dem Befehlshaber seiner Leibwache Magnentius getödet. Nachdem dieser

9. Geschichte des Alterthums - S. 63

1852 - Weimar : Albrecht
63 Auch Buddha erkannte die Kasten, welche die Grundlage des indischen Staates bildeten, als bestehend an und erklärte ihren Ur- sprung aus der Lehre von den Belohnungen und Strafen für frühere Handlungen. Er nahm aber Menschen aus allen Kasten ohne Un- terschied als Anhänger an und ertheilte ihnen ihren Rang nach ih- rem Alter und ihrer Würde. Er machte dadurch alle Menschen unter sich gleich und legte also den Grund zu einer Abschaffung der Kasten und griff dadurch die Grundlage der brahmanischen Herr- schaft an. Den Brahmanen galt als höchste Tugend die Beobach- tung der Ceremonien und Satzungen, durch welche ihr ganzes Le- den geregelt war, als wichtigste Thätigkeit die Beschäftigung mit ihrer Theologie, Philosophie und Mythologie; sie kümmerten sich nur um die Angelegenheiten ihrer Kaste. Buddha's Zweck war hin- gegen alle Menschen zu retten und sie von der Weltlichkeit zur Tugend zu führen. Der brahmanische Büßer suchte durch seine Ent- sagungen und Kasteiungen nur für sich eine Stelle in einem der verschiedenen Götterhimmel zu erlangen, während der buddhistische sich die Würde eines Buddha zu erwerben bezweckte, durch welche er allen Menschen Heil zu bringen vermochte. Buddha erkannte keine Götter an und gab sich selbst nur für einen Menschen aus, obwohl für einen besonders begabten. Er legte das Hauptgewicht auf die Ausübung der Tugend und schrieb der Beobachtung der Ceremonien nur einen sehr geringen Werth zu. Der Buddhismus konnte sich aber von der indischen Mythologie nicht frei erhalten, und allmälig wurden alle brahmanischen Götter in die buddhistische Religion aufgenommen, aber dem Buddha un- tergeordnet. Die Disciplin der Buddhisten wurde früh geregelt, und die buddhistische Geistlichkeit erhielt eine feste Gliederung, in welcher die verschiedenen Grade der Würde nach dem Alter, der Tugend und Erkenntniß bestimmt waren. Diese Einrichtung wurde zuerst da- durch hervorgerufen, daß die Bhixu nach der Regenzeit zusammen- kamen und eine Versammlung bildeten, in welcher sie sich über ihre Angelegenheiten besprachen. In dieser Versammlung war die Stel- lung der Theilnehmer genau bestimmt. Die Gliederung der bud- dhistischen Hierarchie wurde aber auch ferner durch das Zusammen- leben in Klöstern und durch das nothwendige Zusammenhalten gegen ihre Widersacher befördert. Der Aufnahme in den geistlichen Orden geht der Unterricht vorher; dann erhält der Novize die Weihe, welche erst im zwanzigsten Lebensjahre ertheilt werden darf. Der Bud- dhist erhält dann den Namen Bhixu. Anfangs waren die Klöster, die Vihara, Orte, in welchen die Bhixu nach Ablauf der Regenzeit zusammenkamen, um bei dem Unterrichte ihres Meisters gegenwärtig zu sein und wo reisende Geistliche eine Wohnung fanden. Bald jedoch blieben die Mitglieder dem Kloster für immer treu. Die Versammlungen der Buddhisten mußten das Bewußtsein ihrer Ein- heit bei ihnen erhalten und kräftigen. Die Lehre von der Seelen- wanderung, nach welcher die guten Handlungen in dem nächsten Leben belohnt, die schlechten bestraft und nach dem Verhältnisse bei- der die Zustände bei der nächsten Geburt bestimmt werden, war den Buddhisten und Brahmanen gemeinschaftlich. Das brahmanische

10. Geschichte des Alterthums - S. 129

1852 - Weimar : Albrecht
129 Kenntniß der ägyptischen Einrichtungen bei der Entwerfung des Kriegsplanes von großem Nutzen. Psammenit, der Sohn des Amasis, war bereits sechs Monate nach dem Tode seines Vaters ein Gefan- gener des persischen Königs. Psammenit wurde bei Pelusium, wo er ein Lager aufgeschlagen hatte, in einer blutigen Schlacht nach einem hartnäckigen Kampfe geschlagen, zog sich mit seinem Heere nach Memphis und gerieth hier, nach Eroberung der Stadt, mit seinem Heere in persische Gefangenschaft 525 v. Chr. Bis zur Unterwerfung unter Alexander den Großen blieb Aegypten eine persische Provinz, und nach Alexanders Tode hatte es bis zur Unterwerfung unter die Herrschaft der Römer eigene Könige. Die eigenthümliche uralte Bildung dieses Landes erhielt sich zwar auch unter persischer Herrschaft und noch lange nachher, sie hatte aber ihre frühere Bedeutung verloren und war nur eine für die Geschichte merkwürdige Mumie. Die Grundlage der ägyptischen Einrichtungen war die Einthei- lung des Volkes in Kasten, welche wenigstens theilweise durch Ein- wanderungen fremder Stämme entstanden waren. Es gab wahr- scheinlich nur vier Kasten, welche wieder in Unterabtheilungen zer- fielen; doch.stimmen die Nachrichten hierüber nicht ganz überein. Die Verschiedenheit der Angaben betrifft nur die unteren Kasten; denn allgemein werden die Priester und die Krieger als die ersten und als besondere Kasten angeführt. Die angesehenste und einfluß- reichste Kaste war die der Priester, welche durch ihren überwiegen- den Einfluß das ganze Volk beherrschte. Der Beruf der Priester umfaßte nicht nur den Dienst der Götter und den Besitz der Neli- gionsgeheimnisse, sondern alle höhere wissenschaftliche und künstleri- sche Bildung. Die Priester waren die Aerzte, Baumeister, Richter, Räthe des Königs und die obersten Beamten. Der Oberprieste.r war nach dem Könige die angesehenste Person im Lande. Die Mit- glieder der Priesterkaste zerfielen nach den verschiedenen Gottheiten und ihren besonderen Beschäftigungen in viele Abtheilungen. Jeder Priester mußte in dem Dienste eines Gottes sein, das heißt, er mußte zu einem Tempel gehören. Die Zahl der Priester für die- sen oder jenen Gott war nicht bestimmt, weil die Priesterschaft in den Familien forterbte, und diese bald mehr, bald weniger zahlreich waren. Auch gab es für die Priester verschiedene Erkenntnißstufen der geheimen Religionslehren, und zu der höchsten Erkenntniß ge- langten nur wenige. Von Mitgliedern anderer Kasten wurde nur der König bei seiner Thronbesteigung in die Religionsgeheimnisse eingeweiht. Die bedeutendsten Schulen der Priester waren in The- den, Memphis und Heliopolis. Den Priestern waren gewisse Pflich- ten auferlegt; so wurde z. B. die größte Reinlichkeit von ihnen ge- fordert, sie durften keine wollenen Stoffe tragen und mußten durch häufiges Rastren alle Haare von ihrem Körper entfernen; sie muß- ten enthaltsam sein in Speisen und Getränken, und die Vielweibe- rei war ihnen untersagt. Die Priester der einzelnen Gottheiten wohnten in den Tempelgebäuden. Die Priesterkaste hatte den ab- gabenfreien Besitz großer Ländereien, welche den dritten Theil des angebauten Bodens von Aegypten betragen haben sollen. Zu jedem 9 Die Kasten.
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